Unsere AGBs – Das „Kleingedruckte“

 

 

Unsere AGBs – Das „Kleingedruckte“

§1        An- und Abmeldung, Kurshonorare, Durchführung von Kursen

Die Anmeldung zu einem Kurs, gleich ob mündlich oder schriftlich, gilt als verbindlich und verpflichtet den Kursteilnehmer zur Zahlung des vollen Kurshonorares bis spätestens zur dritten Unterrichtsstunde in bar oder per Überweisung.
Das Abmelden vom Kurs ist längstens bis eine Woche vor Kursbeginn möglich.
Das Fernbleiben vom Unterricht wird nicht als Abmeldung anerkannt.
Bei einer Abmeldung nach der ersten Unterrichtsstunde wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Person erhoben.
Gutscheine müssen ebenfalls bis zur dritten Unterrichtsstunde abgegeben werden. Bei Nichtteilnahme oder Kursabbruch seitens des Teilnehmers, sowie bei verspätetem Einstieg in einen laufenden Kurs besteht kein Anspruch auf  Minderung oder Rückerstattung des Kurshonorares.
Muss ein Kurs aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, erstellt die Tanzschule eine Gutschrift über die verbliebenen Unterrichtsstunden. Die Gutschrift kann zu einem späteren Zeitpunkt für die Teilnahme an einem Kurs gleicher oder niedrigerer Stufe eingelöst werden.
Einzelne versäumte Unterrichtstunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in einem parallel laufenden Kurs gleicher oder niedriger Stufe vor- oder nachgeholt werden.
Die Tanzschule Fölster behält sich vor, Kurse abzusagen oder zusammenzulegen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
An gesetzlichen Feier- und Brauchtumstagen, sowie im Zeitraum zwischen Heiligabend (24.12.) und Heilige Drei Könige (06.01.) findet kein Unterricht statt. In den niedersächsischen Schulferien findet der Kursunterricht nur nach Absprache statt.
Die Tanzschule Fölster behält sich das Recht vor einzelne Kursstunden zu verschieben, um die Durchführung von (hauseigenen) Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

 

§2        Clubtanzen (Tanzkreise, VCD, Hip Hop, etc.)

Beiträge für das Clubtanzen werden monatlich als SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag erhoben und jeweils zum Monatsersten fällig.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Tanzkreise finden ganzjährig statt; ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feier- und Brauchtumstage, sowie der Zeitraum vom 24. Dezember bis 06. Januar.
Für Tanzkreise besteht die Möglichkeit einer „Jahreszahlung“. In diesem Fall wird der gesamte Tanzkreisbeitrag ab einem beliebigen Monatsersten nach Wahl des Tanzkreisteilnehmers für 12 Monate im Voraus bezahlt. Eine Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen.
Muss die Teilnahme aus zwingenden Gründen für mehr als 4 Wochen unterbrochen werden, so wird nach Absprache die ausgesetzte Zeit gutgeschrieben. Für „ Jahreszahler“ verlängert sich das bezahlte Jahr um die ausgesetzte Zeit.
Meldet sich ein Tanzkreisteilnehmer innerhalb von 24 Monaten nach zuvor erfolgter und rechtlich wirksamer Kündigung wieder zum Clubtanzen an, so wird Corona bedingt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 320,00€ erhoben. 

 

§3        Haftung und Rechtliches

Die AGBs sind gültig ab 01.01.2014. Ausnahmeregelungen und Einzelabsprachen (Kulanz) in besonderen Einzelfällen verändern nicht die allgemeine Gültigkeit unserer AGBs.
Die Ausübung des Tanzens / des Tanzsports in unseren Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Die Tanzschule Fölster haftet nicht für die Garderobe.  
Der Ausschank von Getränken, insbesondere von alkoholischen Getränken, in den Räumlichkeiten der Tanzschule Beuss erfolgt gemäß der rechtlichen Bestimmungen der BRD zum Jugendschutz. Die Tanzschule Fölster behält sich vor Altersnachweise einzufordern.
Das Mitbringen von eigenen Getränken sowie das Rauchen in den Räumlichkeiten der Tanzschule Fölster sind nicht gestattet, ebenso bitten wir darum, auf das Kauen von Kaugummis in der Tanzschule zu verzichten.

Die Tanzschule Fölster haftet nicht für den Getränkeausschank durch Dritte (Caterer) auf Veranstaltungen jedweder Art.
Alle Preise sind in Euro und verstehen sich pro Person, inklusive MwSt., bzw. MwSt. und Gema.

 

§4        Veranstaltungen

Eintrittskarten für Veranstaltungen der Tanzschule Fölster sind grundsätzlich von Umtausch und/oder Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Veranstaltungen Dritter, deren Eintrittskarten über die Tanzschule Fölster erworben wurden.
Karten können vorbestellt, jedoch keine bestimmten Plätze reserviert werden.
Vorbestellte Karten müssen (Corona bedingt) abgeholt und bezahlt werden, auch wenn eine Teilnahme an einer Veranstaltung  nicht erfolgt.
Die Tanzschule Fölster behält sich vor, Personen von einer Veranstaltungen auszuschließen oder ihnen den Eintritt zu verweigern, wenn:
                        a) sie unpassend gekleidet sind,
                        b) ihr allgemeines Verhalten / Betragen unangebracht und/oder für

                            andere Gäste störend ist,

                       c) sie gegen unsere AGBs oder die Hausordnung verstoßen,

                       d) sie übermäßig alkoholisiert sind.

 

 

Stand: März 2021